Hier können Sie Informationen zu den Corona-Schnelltests herunterladen und die Anleitung zur Durchführung:
Seit Montag, 22. März 2021 besteht auch in den Grundschulen für die SchülerInnen eine vom Land Baden-Württemberg verordnete Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken, um die Schulgemeinschaft vor Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen.
In der Grundschule besteht eine Pflicht zu Corona-Schnelltests - auch ohne Symptome.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Stuttgart.
Das Bundesgesundheitsministerium hat Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Bildungseinrichtungen in verschiedenen Sprachen veröffentlicht:
Grundschule Obertürkheim
Uhlbacher Str. 18
70329 Stuttgart
+49 711 216 33999
grundschule.obertuerkheim@stuttgart.de
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